Hinweis zur Kurzzeitvermietung von Wohnimmobilien in der Türkei

In der Türkei bestehen besondere gesetzliche Regelungen für die Vermietung von Wohnimmobilien zu touristischen Zwecken. Ein zentrales Abgrenzungskriterium stellt hierbei die sogenannte 100-Tage-Grenze dar.

Rechtlicher Hintergrund

Mietverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von bis zu 100 Tagen werden nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich als touristische Kurzzeitvermietungen eingestuft. Für diese Vermietungsform gelten besondere administrative und rechtliche Anforderungen.

Wesentliche rechtliche Aspekte

  • Mietverträge mit einer Laufzeit von 100 Tagen oder weniger fallen unter die Regelungen zur touristischen Vermietung von Wohnraum.
  • Für eine solche Nutzung kann eine behördliche Genehmigung des zuständigen Ministeriums erforderlich sein.
  • Bei Wohnungen innerhalb von Wohnanlagen oder Mehrparteienhäusern können zusätzliche Voraussetzungen bestehen, insbesondere im Hinblick auf Zustimmungen der Miteigentümer.
  • Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als 100 Tagen werden in der Regel als langfristige Wohnraummietverhältnisse behandelt und unterliegen dem allgemeinen Mietrecht.

Die 100-Tage-Regel für Kurzzeitvermietungen in der Türkei

Die sogenannte „100-Tage-Regel“ ist eine zentrale Vorschrift des türkischen Rechts für die Kurzzeit- bzw. Ferienvermietung von Wohnimmobilien. Sie legt fest, ab wann eine Vermietung als touristische Vermietung gilt und welchen besonderen gesetzlichen Anforderungen sie unterliegt.

Kernaussage der 100-Tage-Regel

Vermietungen von Wohnraum mit einer Laufzeit von bis zu 100 Tagen werden als touristische Kurzzeitvermietungen eingestuft. Für diese gilt seit dem 1. Januar 2024 ein spezielles Gesetz zur Vermietung von Wohnimmobilien zu touristischen Zwecken.

Was bedeutet das konkret?

  • Anwendungsbereich:
    Mietverträge mit einer Dauer von 100 Tagen oder weniger unterliegen unabhängig von ihrer Bezeichnung dem Sondergesetz für touristische Vermietungen.
  • Genehmigungspflicht:
    Für die Kurzzeitvermietung ist eine offizielle Genehmigung des türkischen Ministeriums für Kultur und Tourismus erforderlich. Zudem muss ein behördliches Kennzeichnungsschild („Plakette“) an der Immobilie angebracht werden.
  • Zustimmung der Miteigentümer:
    In Mehrparteienhäusern ist in der Regel die einstimmige Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig.
  • Abgrenzung zu Langzeitvermietungen:
    Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 100 Tagen gelten nicht als touristische Vermietungen und unterliegen dem allgemeinen Mietrecht.
  • Verbot der Umgehung:
    Das Gesetz untersagt es, wiederholt langfristige Mietverträge abzuschließen, um faktisch eine Kurzzeitvermietung zu betreiben.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer Wohnraum ohne die erforderliche Genehmigung für Zeiträume von bis zu 100 Tagen vermietet, muss mit erheblichen Geldstrafen und weiteren Sanktionen rechnen. Auch Online-Vermietungsplattformen können zur Entfernung entsprechender Angebote verpflichtet werden.

Zusammenfassung

Die 100-Tage-Regel definiert den rechtlichen Schwellenwert zwischen normaler Wohnraumvermietung und touristischer Kurzzeitvermietung. Alle Vermietungen bis einschließlich 100 Tage sind genehmigungspflichtig und unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.

Wichtiger Hinweis

Die tatsächliche Zulässigkeit einer Kurzzeitvermietung hängt stets von den individuellen Umständen der Immobilie sowie von den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ab.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Beurteilung wird empfohlen, fachkundigen rechtlichen oder steuerlichen Rat einzuholen.

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